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Die Unabhängige Kommission SKKG eröffnet ihr erstes Verfahren zur Klärung von Ansprüchen am Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» von Ferdinand Hodler

Die Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche hat ein Verfahren zum Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» von Ferdinand Hodler eröffnet. Das Werk gehörte einst Martha Nathan, die als Jüdin vom NS-Regime verfolgt wurde. Die Unabhängige Kommission SKKG prüft, ob ein NS-verfolgungsbedingter Entzug vorliegt, und entwickelt gegebenenfalls eine gerechte und faire Lösung.

Das Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» von Ferdinand Hodler, das zwischen 1876 und 1882 entstand, ist seit 1998 Teil der Sammlung der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG). Es gehörte früher zur Sammlung von Hugo Nathan (1861-1922) aus Frankfurt am Main. Seine Witwe und Alleinerbin Martha Nathan (1874-1958) wurde vom NS-Regime als Jüdin verfolgt. 1937 floh sie aus Deutschland nach Paris und anschliessend 1939 weiter in die Schweiz.

  • Die Unabhängige Kommission SKKG untersucht in diesem Verfahren, ob das Gemälde NSverfolgungsbedingt entzogen wurde und ob damit verbundene Ansprüche von Rechtsnachfolgenden der ehemaligen Eigentümerin bestehen. Diese Untersuchung basiert auf den Forschungen der Provenienzforschung der SKKG und erfolgt gemäss der Geschäftsordnung der Unabhängigen Kommission SKKG vom 24. April 2023.
  • Im Frühjahr 2023 hat der Stiftungsrat der SKKG die Unabhängige Kommission SKKG eingesetzt. Die Kommission soll klären, ob ein Kulturgut der Stiftung zwischen 1933 und 1945 NSverfolgungsbedingt entzogen wurde, und gegebenenfalls eine gerechte und faire Lösungen entwickeln. Die SKKG ist verpflichtet, die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG als verbindlich anzuerkennen und umzusetzen.
  • Die Unabhängige Kommission SKKG wahrt stets ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Sie orientiert sich primär an den Richtlinien der Washingtoner Konferenz von 1998, der Erklärung von Terezin von 2009, den Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM von 2004 sowie den Grundsätzen der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern vom 10. Januar 2023.

Die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG werden nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht. Aufgrund der Verpflichtung zur Vertraulichkeit während des laufenden Verfahrens wahrt die Kommission zu diesem Stillschweigen.



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