27. November 2012: Die Haftung des Gutachters
Kunsthaus Zürich - Grosser Vortragssaal, 27. November 2012
Welche Risiken tragen die Gutachter - welche Risiken die Auftraggeber?
Der Kunsthandel ist in allen Ländern auf Gutachter angewiesen, welche die zur Versteigerung anstehenden Kunstwerke begutachten. Dabei fragt sich, inwieweit der Gutachter verantwortlich ist für eine falsche Zuschreibung, unrichtige Bewertung oder sonstige inkorrekte Begutachtung und wem der Gutachter für irgendwelche Fehler seiner Begutachtung haftet, dem Auftraggeber, dem Erwerber oder auch dem Einlieferer; eine Haftungsfrage stellt sich auch, wenn das Gutachten später Drittpersonen zur Kenntnis kommt und diese sich darauf verlassen. Über diese wichtigen Fragen des Kunsthandels soll auf der Tagung berichtet, diskutiert und Auskunft gegeben werden.
Referierende
- Prof. Dr. Ulrike Babusiaux, Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsver- gleichung an der Universität Zürich
- Dr. Wolfgang Ernst, Professor für Römisches Recht und Privatrecht an der Universität Zürich
- Dr. Kuno Fischer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Galerie Fischer Auktionen AG, Luzern
- Prof. Dr. Heinrich Honsell, Rutschmann & Schwaibold Rechtsanwälte, Zürich
- Prof. Dr. Norman Palmer, QC. King‘s College London and 3 Stone Buildings Lincoln‘s Inn, London
- Dr. Andrea F. G. Raschèr, Berater, Raschèr Consulting, Zürch
- Prof. Dr. Kurt Siehr, emeritierter Ordinarius für Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
Programm_Kunst_und_Recht_27.11.2012_01.pdf