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Viele Schlupflöcher für Raubkunst

Welt-Sichten, 2. März 2023, von Meret Michel

Eine aus Peru geschmuggelte Steinskulptur, die der Schweizer Zoll 2016 beschlagnahmt hatte, wurde inzwischen zurückgegeben. Doch laut Fachleuten tut die Schweiz zu wenig im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. 

 

„Es ist hocherfreulich zu sehen, dass die Gesetze allmählich greifen“, sagt Andrea Raschèr. Der frühere Leiter Recht und Internationales beim Bundesamt für Kultur hatte das Kulturgütertransfergesetz erarbeitet, das 2005 in Kraft getreten ist. Es war das erste griffige Gesetz gegen illegalen Kunsthandel in der Schweiz.

Wie die Situation davor gewesen war, beschreibt Raschèr mit einer Anekdote: Vor rund 35 Jahren seien er und ein befreundeter Museumsdirektor von München zurück nach Zürich gefahren. Im Kofferraum hatten sie Ausstellungsobjekte, die aus einem Museum in Zürich stammten und in München gezeigt worden waren. Als der Zöllner nachfragte, sagte der Museumsdirektor, es handle sich um römische und griechische Stücke. „Also Steine“, habe der Zöllner geantwortet. Und sie passieren lassen.

Die Schweiz gehört neben den USA, China, Großbritannien, Frankreich und Deutschland zu den wichtigsten Kulturhandelszentren weltweit. Doch wo viel Kunst gehandelt wird, ist auch die Gefahr illegaler Geschäfte groß: Diebstahl, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder der Schmuggel von Kulturgütern. „Die meisten Objekte stammen aus dem globalen Süden“, sagt Andrea Raschèr. Über dieselben Schmuggelrouten wie Waffen oder Drogen gelangen sie meist in die reichen Industrieländer, darunter die Schweiz.

Noch immer ist der Kunsthandelsplatz Schweiz, verglichen mit der EU, schwach reguliert. Er unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz: Anders als Banken sind Kunsthändler nicht verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Dies sei ein Einfallstor für die Umgehung von Sanktionen, zum Beispiel für russische Oligarchen, so Raschèr.

Doch die Lager sind anfällig für Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Raubkunst. Die Kunden müssen zwar angeben, was sie in ihren Schließfächern deponieren – systematisch überprüft wird das aber nicht. Der Zoll führt lediglich Stichproben durch. In den letzten Jahren konnte so zwar immer wieder Raubkunst beschlagnahmt werden. „Doch es ist klar, dass dort noch immer zahlreiche illegale Objekte lagern“, sagt Raschèr. „Die Zollfreilager sind eine Black Box.“

Die Schweiz sei bei der Strafverfolgung trotz des Kulturgütertransfergesetzes immer noch schwach, sagt Andrea Raschèr. Der Fall der peruanischen Statue zeige zwar, dass der Schweizer Zoll zumindest für das Thema sensibilisiert sei. Doch müsse etwa die Zahl der Stichproben in den Zollfreilagern deutlich erhöht werden, findet Raschèr.



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