Thomas Borer schreibt in seinen noch unveröffentlichten Erinnerungen, die Task Force habe der Raubkunst-Konferenz sehr gelassen entgegengesehen, weil sie hervorragend vorbereitet gewesen sei. Sehr frühzeitig seien andere Bundesämter eingebunden worden, deren Spezialistinnen und Spezialisten dann auch Einsitz in die vorgesehene Schweizer Delegation erhalten hätten. Dabei waren ausser dem bekannten Raubkunst-Experten Andrea Raschèr, damals noch im Bundesamt für Kultur, auch andere Sachverständige, bis hin zu Beamten des Bundesamts für Versicherungen.
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Es war letztlich ein Kompromissvorschlag der Schweizer Delegation, den der damalige Verantwortliche des Bundes für Raubkunst, Andrea Raschèr, anlässlich einer informellen Sitzung bei Stuart Eizenstat in seinem holzgetäferten Büro hoch oben im State Department einbrachte, der einen Durchbruch der Verhandlungen ermöglichte: Der Kompromiss zielte darauf ab, die von den USA ausgearbeiteten Richtlinien über die Präambel mit den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen kompatibel zu gestalten. Mit dieser Präambel konnten alle Teilnehmerstaaten die Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden (Washingtoner Richtlinien), verabschieden.