Herr Raschèr, empfehlen Sie dem Kunstmuseum Bern, das Gurlitt-Erbe anzunehmen?
Empfehlungen erhält das Museum derzeit genug. Ich will mich auch nicht an den Spekulationen und an der emotionsgeladenen Polemik beteiligen...
Sondern?
Die Sache nüchtern analysieren. Wichtig ist, dass wir die Fakten festhalten: Die Sammlung Gurlitt umfasst rund 1600 Gemälde, Zeichnungen und Grafiken – der Grossteil liegt in Bayern, der kleinere Teil in Salzburg. Fakt ist auch, dass die Sammlung Teile von Raubkunst und sogenannter „Entarteter Kunst“ enthält. Die Sammlung stammt von Hildebrand Gurlitt, der zu den wichtigsten Kunsthändlern des Dritten Reichs gehörte. Als Schlüsselfigur in Kunstfragen wusste er genau um die kriminellen Umstände der Herkunft mancher Werke. Vater wie Sohn Gurlitt profitierten direkt von den Raubzügen der Nazis.
Was folgt daraus?
Für die Institution stellt sich zwangsläufig die Frage: Soll ein Schweizer Museum, das zu einem grossen Teil von der öffentlichen Hand finanziert wird, die Sammlung eines der wichtigsten Kunsthändlers des Nazi-Regimes in sein Haus aufnehmen? Eine Frage der Haltung.
Die Haltung in Bern scheint zu sein: Wir nehmen die „sauberen“ Werke, die anderen geben wir zurück. Herkunftsforschung und Einigung mit den Erben überlassen wir Deutschland.
Dazu habe ich eine klare Meinung: Falls das Kunstmuseum die Erbschaft antritt, liegt die Verantwortung voll und ganz beim Museum. Den Ertrag annehmen und den Aufwand anderen überlassen – das geht nicht. Der Makel der gewaltreichen Vergangenheit der Sammlung bleibt ohnehin bestehen. Ob jedoch dem Museum zusätzlich der Makel eines Profiteurs anhaften soll – dies zu beeinflussen liegt an der Institution selbst. Wenn sie für verantwortungsvolle Recherchen sorgt, auf respektvolle Gespräche und Verhandlungen mit den Erben achtet, kann sie das vermeiden. Diese Aufgaben auszulagern, wäre schlicht schändlich.
Weshalb sollte das Kunstmuseum eine eigene Recherche-Infrastruktur aufbauen, wenn es doch eine deutsche Taskforce dafür gibt?
Das ist Teil der Verantwortung. Allerdings braucht es dazu wohl fachliche Hilfe. Zweckmässig wäre, sich dafür freiwillig externer Begleitung und Aufsicht zu unterstellen, zum Beispiel der UNESCO. Sollte das Kunstmuseum die Erbschaft annehmen, könnte es in einem ersten Schritt alle verfügbaren Dokumente digital der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen – das wäre ein deutliches Zeichen. Dann müssten die Erben und deren Recherchen einbezogen werden. Klar ist: Ein Vorhaben dieser Grössenordnung kostet Geld. Das Kunstmuseum müsste eigene Finanzen einsetzen, aber auch der Kanton Bern sollte es unterstützen.
Die Berner Diskussion dreht sich stark um die finanziellen Aspekte. Zu Recht? Oder ist das kleinmütig?
Kosten spielen nun mal eine wichtige Rolle. Es wäre fahrlässig, die Kosten nicht in die Überlegungen einzubeziehen. Und da sich die Öffentlichkeit früher oder später auch finanziell daran beteiligen muss, darf man sich und der Öffentlichkeit nichts vormachen. Eine solche Sammlung gibt es nicht gratis.
Wo sehen Sie die Kostentreiber?
Provenienzforschung, Personal, Depotraum, Kuratierung, Konservierung.
Und Prozesskosten? Immerhin sprach der Präsident des Jüdischen Weltkongresses jüngst von einer „Lawine von Prozessen“.
Das erscheint mir übertrieben. Das Museum kann durch sein Verhalten beeinflussen, ob aus einem Schneeball eine Lawine wird. Aber ein Restrisiko besteht immer.
Das Kunstmuseum sagt seit Monaten kein Wort zum Fall Gurlitt. Ist das die richtige Strategie?
Problematisch finde ich, dass der Stiftungsrat schweigt und die Öffentlichkeit spekulieren lässt. Dieses Schweigen befremdet, denn zumindest die Berner Öffentlichkeit ermöglicht durch Subventionen den Betrieb des Kunstmuseums. Sie hat ein Anrecht darauf, sich an den Diskussion im Vorfeld zu beteiligen – und nicht nur den Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.
Immerhin hat sich das Kunstmuseum klar zu den Washingtoner Prinzipien bekannt, die «faire und gerechte» Lösungen bei der Rückgabe von Werken verlangt. Reicht das im Falle einer Annahme?
Das Bekenntnis ist das eine, die Anwendung der Prinzipien etwas anderes. In der Schweiz haben die meisten Museen gelinde gesagt Mühe mit der Anwendung. Sie wenden die Prinzipien sehr formalistisch und eng an, sodass die Repressionen und brutalen Verfolgungen der Nazis geradezu ausgeblendet werden.
Das bedeutet…
Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass nur Kulturgüter zurückzugeben sind, die beschlagnahmt wurden. Viele Werke aber haben die Verfolgten, die Opfer selber verkauft – in der Not! Ob ein Mensch seine Sammlung tief unter ihrem Wert verkaufen musste, um sich und seine Familie zu retten, das ist vielen Museen egal.
Was heisst das für das Kunstmuseum?
Die Washingtoner Prinzipien auch in Fällen von sogenanntem „Fluchtgut“ anzuwenden. Das ist ein entscheidender Punkt. Vorbildlich verhielt sich das Bündner Kunstmuseum. Im Jahr 1999 gab es das Gemälde „Nähschule“ von Max Liebermann, welches die Familie Silberberg 1935 auf Druck der Nazis verkaufen musste, den Erben bedingungslos zurück. Das Museum betrachtete das Verfolgungsschicksal der Familie und den Verkauf aus einer Zwangslage als ausschlaggebend. Würde sich das Kunstmuseum Bern ähnlich konsequent verhalten, wäre dies ein wichtiges Signal für andere Museen in der Schweiz.
Die geplante Vereinbarung mit den deutschen Behörden sieht offenbar vor, dass jene Werke in der Sammlung Gurlitt, die einst als „Entartete Kunst“ in deutschen Museen konfisziert wurden, als Dauerleihgaben in Deutschland bleiben sollen. Eine sinnvolle Lösung?
Absolut, das vertrete ich seit Monaten.
Gemeinhin wird aber argumentiert, Werke der „Entarteten Kunst“ seien in der Dreissigerjahren rechtmässig beschlagnahmt worden, mithin gebe es keine Verpflichtung, sie zurückzugeben.
Am Anfang der Beraubung der Museen stellten sich die Nazis gegen Menschlichkeit und Kultur. Wenn sich heute eine Kulturinstitution zur Rechtfertigung auf ein kulturfeindliches Gesetz der Nazis abstützt, ist das stossend. Vor allem, wenn es ein öffentlich finanziertes Museum ist. Mit der Sammlung Gurlitt stehen wir am Anfang einer neuen Diskussion in Bezug auf die „Entartete Kunst”. Ich denke, die Museen müssen den Dialog suchen und zusammenarbeiten. Das Kunstmuseum Bern hätte die einmalige Chance, mit diesem einzigartigen Fall ein bedeutungsvolles Zeichen zu setzen.
Unter dem Strich: Sehen Sie mehr Chancen oder Risiken einer Annahme der Erbschaft?
Der Fall Gurlitt geht weit über die Frage hinaus, ob das Kunstmuseum Bern die Erbschaft antritt oder nicht. Stellt es sich der Geschichte, kann das Kunstmuseum international Massstäbe setzen oder gar zum Vorbild werden. Es wäre eine grosse Chance für das Kunstmuseum, um internationale Reputation zu erringen.
Und die Risiken?
Offenbar müssen zuerst grundlegende Fragen geklärt werden: Ist das Testament überhaupt gültig? War Gurlitt bei der Abfassung des Testaments noch im Vollbesitz seiner Kräfte? Ungeklärt ist zudem die Frage der Erbschaftssteuer. Ebenso die Frage, ob Bayern die Sammlung als bedeutendes Kulturgut taxiert, das Deutschland nicht verlassen darf.
Diese Fragen werden in den Verhandlungen doch hoffentlich geklärt.
Allerdings. Ich fände es jedenfalls extrem risikoreich, einen Entscheid zu treffen, ohne dass über diese zentralen Fragen Klarheit besteht. Auf deutscher Seite kann es aber durchaus taktische Gründe dafür geben, genau diese Fragen in der Schwebe zu halten. Damit die Berner mit dem Risiko leben müssen …
… und wegen der Unwägbarkeiten die Erbschaft ablehnen?
Da begeben wir uns ins Reich der Spekulationen. Wie gesagt: Daran beteilige ich mich nicht.