In den letzten Jahrzehnten hat sich der weltweite Handel mit Kulturgütern vervielfacht. Mit den USA, England, Frankreich und Italien gehört die Schweiz zu den weltweit wichtigsten Kunsthandelsplätzen. Am 1. Juni 2005 traten das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz) und die Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransferverordnung) in Kraft. Diese Erlasse regeln zum ersten Mal in der Schweizer Rechtsordnung den Bereich der Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern. Damit nimmt die Schweiz ihre völkerrechtliche Verpflichtung wahr, die sie mit dem Beitritt zum Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut der UNESCO vom 14. No-vember 1970 (UNESCO-Konvention 1970) eingegangen ist. Sie bekräftigt gleichzeitig den Grundsatz, dass der Schutz des kulturellen Erbes von grundlegendem kulturpolitischem Inte-resse ist. Dabei geht es einerseits um den Schutz des eigenen Erbes und andererseits um die Respektierung des kulturellen Erbes anderer Staaten. Als Mitglied der internationalen Ge-meinschaft und als bedeutender Kunsthandelsplatz will die Schweiz dort unterstützend mit-wirken, wo der Bestand an Kulturgütern gefährdet ist. Um einen wirksamen Kulturgüterschutz auf nationaler und internationaler Ebene und einen transparenten Austausch zwischen gleichberechtigten Partnern zu garantieren, sind klare Marktregeln und ein abgestimmtes Zusammenwirken dieser Regeln erforderlich. Die vorliegende Publikation enthält die offiziellen Textfassungen der UNESCO-Konvention 1970 in Englisch und Französisch sowie inoffizielle Textfassungen in Deutsch und Italie-nisch; zudem wird eine nichtamtliche englische Übersetzung der offiziellen deutschen, fran-zösischen und italienischen Textfassung des Kulturgütertransfergesetzes und der Kulturgüter-transferverordnung gegenübergestellt. Die den Konventions- und Erlasstexten vorangestellte Einführung wird dem in- und ausländischen Leser den Einstieg in die Materie des internatio-nalen Kulturgütertransfers erleichtern. Die Einführung in das neue Recht wurde bewusst in leicht verständlicher Sprache abgefasst. Eine Kommentierung der UNESCO-Konvention 1970, des Kulturgütertransfergesetzes und der Kulturgütertransferverordnung ist damit nicht beabsichtigt.Dabei verfolgt die Publikation insbesondere vier Ziele: (i) sie soll einen Überblick über die UNESCO-Konvention 1970 in Englisch, Französisch, Italienisch und Deutsch vermitteln; (ii) dem englischsprachigen bzw. ausländischen Praktiker soll der Zugang zu den für den Schwei-zer Kulturbetrieb und Kunsthandel bedeutsamen neuen Bundeserlassen eröffnet werden; (iv) dem in der Schweiz im Kulturbereich und Kunsthandel tätigen Rechtsberater soll ein Hilfs-mittel für die in englischer, französischer, italienischer oder deutscher Sprache erfolgende Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen an die Hand gegeben werden; und schliesslich (iv) soll ein direkter Vergleich der drei amtlichen Textfassungen des Kulturgütertransfergesetzes und der Kulturgütertransferverordnung erleichtert werden.
Neue Zürcher Zeitung, 29. Oktober 2005: M. B. In den letzten Jahrzehnten hat sich der weltweite Handel mit Kulturgütern vervielfacht. Mit den USA, England, Frankreich und Italien gehört die Schweiz zu den wichtigsten Kunsthandelsplätzen. Am 1. Juni 2005 traten das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz) und die Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransferverordnung) in Kraft. Diese Erlasse regeln zum ersten Mal in der Schweizer Rechtsordnung den Bereich der Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern. Um einen wirksamen Kulturgüterschutz auf nationaler und internationaler Ebene und einen transparenten Austausch zwischen gleichberechtigten Partnern zu garantieren, sind klare Marktregeln und ein abgestimmtes Zusammenwirken dieser Regeln erforderlich.
Die Publikation mit dem Titel «Kulturgütertransfer» wurde von Andrea Raschèr, Marc Bauen, Yves Fischer und Marie-Noëlle Zen-Ruffinen mit der Zielsetzung verfasst, diese primär juristische Materie einem breiteren Publikum näher zu bringen. In einer viersprachigen Einführung wird dem Leser der Einstieg in die Materie erleichtert. Die Publikation behandelt insbesondere die Begriffe «Kulturgut» und «kulturelles Erbe», die Details zur Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgütern, die für die Organisation von Ausstellungen so wichtige Neuerung der Rückgabegarantie sowie die Einzelheiten betreffend die Übertragung von Kulturgütern. Im Zusammenhang mit der Übertragung von Kulturgut werden die für die Praxis besonders wichtigen Sorgfaltspflichten für die Institutionen des Bundes und die im Kunsthandel und im Auktionswesen tätigen Personen erläutert. In einem zweiten Teil enthält die Publikation die Textfassungen der Unesco- Konvention 1970 (inklusive einer Liste der Mitgliedstaaten); zudem wird eine englische Übersetzung der deutschen, der französischen und der italienischen Textfassung von Gesetz und Verordnung zum Kulturgütertransfer gegenübergestellt. Aufgrund der Abfassung in vier Sprachen dient die Publikation einerseits den in der Schweiz im Kulturbereich, Kunsthandel und Auktionswesen tätigen Personen als Hilfsmittel für die Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen und Parteien, anderseits eröffnet sie den im Ausland in diesen Bereichen Beschäftigten den Zugang zu den für den Schweizer Kulturbetrieb und Kunsthandel bedeutsamen neuen Regelungen über den Kulturgütertransfer.