Der Kanton St. Gallen beschreitet mit seinem Kulturerbegesetz neue Wege. Er hat damit ein ausschliesslich auf Bewahrung und Überlieferung von kulturellem Erbe gerichtetes Gesetz erlassen. Dieses sieht vor, dass bewegliche Kulturgüter, die Kulturerbe des Kantons sind, unter Schutz gestellt werden. Die Unterschutzstellung von beweglichen Kulturgütern in Privateigentum ist freiwillig; der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privaten kommt zentrale Bedeutung zu. An eine Ausfuhr von Kulturerbe ins Ausland werden hohe Anforderungen gestellt. Im Weiteren stärkt das Gesetz den Schutz von archäologischen Funden und Denkmälern sowie von immateriellem Kulturerbe. In Bezug auf den Stiftsbezirk St. Gallen wurden Rechtsgrundlagen für nachhaltige Massnahmen zu Schutz und Erhaltung des universellen Wertes des Weltkulturerbes geschaffen. Spezifische Massnahmen sind für die prähistorischen Pfahlbauten in Rapperswil- Jona vorgesehen, die zum Weltkulturerbe gehören.