Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen beschreitet mit dem kulturgüterdekret neue Wege. Der Erlass regelt Bewahrung und Überlieferung von schützenswertem beweglichem und immateriellem katholischem Kulturgut. Bei der Unterschutzstellung kommt der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zentrale Bedeutung zu. Das Dekret führt eine sachgerechte und sinnvolle Verknüpfung der Schutzbestimmungen im Kulturgüterrecht des Katholischen Konfessionsteils und des kantonalen Kulturerbegesetzes herbei.