Andrea Raschèr war vor 20 Jahren massgeblich am Entwurf des Gesetzes beteiligt. Der damalige Leiter von Recht und Internationales im Bundesamt für Kultur warnt heute davor, eingezogene Objekte, die sich als nicht bedeutungsvoll im Sinne des Gesetzes erwiesen haben, zu zerstören. Denn: «Diese fallen gar nicht unter das Kulturgütertransfergesetz und müssten demnach den vormaligen Besitzern zurückgegeben werden.»
Raschèr erkennt aber Handlungsbedarf und macht zwei weitere Vorschläge, was mit den Objekten aus Lagerraum 804 geschehen könnte, die nicht in ihre Heimat transferiert werden können. «Die Schweiz könnte bei der Unesco anstossen, dass eine internationale Datenbank geschaffen wird, in die alle Länder ihre eingezogenen Kulturgüter eintragen», sagt er. «Das könnte die Suche nach Herkunftsländern und Rückgaben massiv erleichtern.» Und im Inland könnte das Bundesamt für Kultur im Nationalmuseum eine Sonderausstellung gestalten und die beschlagnahmten Objekte in den Kontext des illegalen Kunsthandels stellen.