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Schweiz ist Umschlagplatz von IS-Raubkunst

20minuten, 20. November 2015, von Claudia Landolt

«Bis in die Neunzigerjahre hinein war die Eidgenossenschaft in der Tat einer der wichtigsten illegalen Handelsplätze, eine Art Drehscheibe für Raubkunst», erklärt der Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr, der Vater des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) von 2005. Es besagt, dass «gestohlene oder gegen den Willen des Eigentümers abhandengekommene Kulturgüter nicht eingeführt, erworben oder verkauft werden dürfen». Verlangt wird seitdem die Transparenz des Käufers und der Herkunft des Kaufgutes. Das ist jedoch nicht ohne Tücken: «Es ist sehr schwierig, die Herkunft einer Antiquität zu beweisen, wenn sie nicht aus einer offiziellen Grabung stammt», erklärt Raschèr. Ausserdem finde sich immer jemand, der «nachweisen» kann, dass das Stück nicht aus Syrien, sondern aus einem anderen Staat stamme. Oder aus einer alten Sammlung. Archäologen und Antikenexperten beobachten in letzter Zeit tatsächlich vermehrte Angebote von offensichtlich geplünderten Kulturgütern aus Syrien. Auch Novak hat durch Satellitenbilder Kenntnis von massiven Ausgrabungen. Ein Markt dafür müsse also da sein. Und wie: Experte Raschèr zufolge ist der Handel mit illegalen Kulturgütern neben dem Waffen- und Drogenhandel einer der wichtigsten illegalen Märkte der Welt.

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