Italienische Grabräuber schmuggelten Tausende antike Statuen, Vasen und Mosaike nach Basel. Dort lagern bis heute 1278 Exponate. Der unerwünschte Schatz überfordert Behörden und Spezialisten.
Die Herausgabe der Kunstwerke an Becchina-Juraschek ohne Kenntnis der Herkunft wäre «höchst problematisch», sagt der Jurist und Raubkunst-Fachmann Andrea Raschèr. Er spricht von einem «Präzedenzfall» und einer «unmöglichen Situation». Betreibungsrechtlich sind die Regeln zwar klar: Das Amt verkauft oder versteigert die Ware und deckt damit die Schulden. Was übrig bleibt, geht an die Eigentümerin zurück. Aber antike Kunstwerke sind nun mal keine gebrauchte Stereoanlage. Laut Raschèr ist nicht einmal sicher, ob das Betreibungsamt die Objekte überhaupt versteigern dürfte: Der Erwerb von gestohlenen oder abhandengekommenen Kulturgütern steht seit 2005 unter Strafe.