Interview mit dem Zürcher Juristen Andrea Raschèr
Der Zürcher Jurist Andrea Raschèr hat vor Gericht bereits erfolgreich zur Rückgabe von Raubkunst beigetragen. Im Gegensatz zu amerikanischen Anwälten arbeitet er nicht auf Erfolgsbasis.
Anwälte, die für die Restitution von Kunstwerken nur bezahlt werden, wenn sie erfolgreich sind – ist das der richtige Weg?
Wenn es um Kunst geht, sind die Prozesse für die meisten Menschen unbezahlbar. Gerade Holocaust-Opferfamilien haben selten genug Geld, um überhaupt an ein Gericht zu gelangen. So gesehen ist das eine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu schaffen. Der Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht.
Wie schwierig ist es heute, Restitutionsforderungen durchzusetzen?
Es ist schwierig und ein Missstand. Das nationalsozialistische Unrechtsregime hat diesen Familien unermesslichen Schaden zugefügt. Ausgerechnet diesen Familien wird vorgeworfen, dass sie ein Mindestmass an Gerechtigkeit wollen. Das ist doch paradox.