Während des NS-Regimes wurden Juden ihrer Kunstwerke beraubt oder genötigt, sie zu verkaufen. Solche Kunst gelangte auch in die Schweiz. Um dieses belastete Kulturerbe aufzuarbeiten, setzt der Bundesrat eine neue Kommission ein. Anfragen müssen ausschliesslich über das Bundesamt für Kultur (BAK) erfolgen. Dieses kann der Kommission Einzelfälle zur Behandlung zuweisen. Die Unabhängigkeit ist daher eingeschränkt. ...
Dennoch hält der Zürcher Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr die jetzt geschaffene Kommission, mit der der Bundesrat einen entsprechenden Auftrag des Parlaments umsetzt, für eine «typisch schweizerisch pragmatische Lösung». Die Realisierung eines von der Bundesverwaltung völlig unabhängigen Gremiums hätte Jahre in Anspruch genommen.