Bildtheoretische, künstlerische und rechtliche Aspekte der Fotografie Es «nützt nichts, die Kamera auf die Welt zu richten: dort draussen gibt es keine Bilder.» – Diese Aussage trifft gleich zwei Phänomene im Kern: Was macht ein «Bild» aus und was bewirkt es? In welcher Relation stehen Fotografien und ihre Objekte? Welche Beziehung besteht zwischen Bild und Referent? Welche Rolle spielt der Fotograf für die Aufnahme?
Da Bilder unseren Alltag bestimmen, stellen sich bei ihrer Verwendung einige rechtliche Fragen und zwar sowohl aus der Perspektive des fotografischen Bildes als Medium und Abbild als auch aus der Perspektive der dargestellten Objekte: Wann ist die Fotografie und wann ist das Objekt geschützt?
Die Tagung geht diesen Fragestellungen nach. Sie untersucht das Bildmedium Fotografie in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen und Funktionen. Ausgangspunkt sind die Aufnahmen von Paul Hansen, die inszenierten Fotografien von Thomas Demand, die Werke von Christian Lutz sowie die Fälle «Marley» und «Meili». Die ReferentInnen zeigen Beziehungen und Spannungsfelder aus bildtheoretischer, künstlerischer, journalistischer sowie urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Sicht auf. Eine Paneldiskussion mit den TeilnehmerInnen bildet den Abschluss dieser Tagung.
Datum: 19. März 2015, 13 - 18 Uhr
Ort: Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse 96, Toni-Areal, 8005 Zürich