Wie soll mit Kunstwerken umgegangen werden, die jüdischen Sammlern im NS-Regime entzogen wurden? Die Schweizer Stiftung SKKG richtet dafür eine unabhängige Kommission ein und gibt ihr weitreichende Kompetenzen.Ein salomonisches Urteil gilt als gerecht. In der salomonischen Urteilsfindung ist die Richterin frei von eigenen Interessen: frei und unabhängig.
Genau diese Überlegung liegt der unabhängigen Kommission zugrunde, die die Schweizer Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) nun einrichtet. Denn: Diese Kommission entscheidet, unabhängig vom Stiftungsrat. Diese Gewaltenteilung ist in der Schweizer Kulturlandschaft einzigartig. Hier wirkt eine private Stiftung als Pionierin und richtet unabhängige Strukturen für Entscheide ein, nicht die öffentliche Hand. Im Bereich der öffentlichen Hand werden Entscheide nicht von unabhängigen Gremien getroffen: Schweizer Museen entscheiden bei Verdachtsfällen selbst oder die Träger der Museen entscheiden. Über den Interessenskonflikt wird gern hinweggesehen, obwohl ein Museum dabei stets im Verdacht steht, die eigenen Bestände zusammenhalten zu wollen. Aufhorchen lässt der Entscheid der SKKG, eine unabhängige Kommission einzurichten, auch, weil in der Schweiz sonst ein anderer Wind weht – wenn nicht sogar eher Windstille herrscht.
Während also anderswo zeitraubende Meinungsbildungsprozesse laufen oder zahnlose Kommissionen noch nicht eingesetzt sind, geht die SKKG mit einer unabhängigen Kommission voraus und besetzt sie mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten.
Präsidiert wird das Gremium vom Juristen Andrea Raschèr, der das Kulturgütertransfergesetz auf die Beine stellte und Mitglied der Schweizer Delegation an der Washingtoner Konferenz 1998 war. Dabei steht nicht nur die fachliche Qualifikation im Fokus, sondern auch die religiöse Diversität. Die unabhängige Kommission hat mehr als eine jüdische Position unter ihren Mitgliedern, sie besitzt sogar eine knappe jüdische Mehrheit. Das ist wichtig: nicht, weil es vorausahnen liesse, wie hier entschieden wird. Aber die Zusammensetzung soll die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Kommission bei Betroffenen und jüdischen Organisationen gewährleisten.
Die weiteren Mitglieder der Kommission sind: