Als vielleicht grösstes Hindernis sieht der Zürcher Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr (53) die Erbschaftssteuern, welche Deutschland von der Erbin, der Stiftung Kunstmuseum Bern, fordern könnte. Sie betragen bis zu 50 Prozent des Vermögenswertes. Konkret heisst das: Wenn man von einem Wert der Hinterlassenschaft von 100 bis 300 Millionen Franken ausgeht, könnte die Erbschaftssteuer zwischen 50 und 150 Millionen Franken betragen. Die Gurlitt-Erbschaft könnte sich als trojanisches Pferd erweisen, als Danaergeschenk, sagt Raschèr.