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Die Schweiz hat noch Nachholbedarf

Valerie Wendenburg, tachles 21. Oktober 2022

Das Kunstmuseum Basel eröffnet die Ausstellungen «Zerrissene Moderne» und «Der Sammler Curt Glaser» - beide stellen Kunst und Kunsthandel zur Zeit des Nationalsozialismus in den Vordergrund und werfen Fragen auf.

Andrea Raschèr, Jurist und Lehrbeauftragter für Kulturrecht, Kulturpolitik und Provenienzrecht, ist der Ansicht, dass sich Fragen bei verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut langfristig letztlich nicht lösen lassen, indem ausschliesslich auf Recht gepocht wird: «Wer ernsthaft nach gerechten und fairen Lösungen für Kulturgüter sucht, die während der NS-Diktatur verfolgungsbedingt entzogen wurden, wird sich der historischen Verantwortung stellen und ethische Aspekte in die Überlegungen miteinbeziehen. Man kann geschehenes Unrecht weder rückgängig noch wiedergutmachen. Aber man kann sich dem Unrecht entgegenstellen und anerkennen, was Menschen an Unrecht angetan wurde, um so zu verhindern, dass die Ungerechtigkeit von damals aufrechterhalten wird. Nicht mehr – aber auch nicht weniger.»

Die Ankäufe der beschlagnahmten Kunstwerke durch Museen per se als gut oder «Rettung» zu bezeichnen, greift laut Andrea Raschèr zu kurz, er sagt: «Die Beschlagnahmungen des Deutschen Reichs von ‹entarteter Kunst› aus seinen Museen waren Teil einer zerstörerischen Kunstpolitik und rassistischer Ideologie. Es war ein menschenfeindlicher Unrechtsstaat und es war ein menschenverachtendes Unrechtsgesetz, mit dem dieser Kulturgüter taxiert hat. Die Nazis definierten, wer arisch, nicht arisch und jüdisch ist. Sie haben definiert, was ‹entartete Kunst› ist, und sie haben danach gehandelt. Wer das Gesetz als legitim erachtet und daraus eigene Ansprüche ableitet, übernimmt und akzeptiert die menschenverachtende Basis, die diesem Gesetz zugrunde liegt.»



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