Der Zürcher Jurist Andrea Raschèr hat vor Gericht bereits erfolgreich zur Rückgabe von Raubkunst beigetragen. Im Gegensatz zu amerikanischen Anwälten arbeitet er nicht auf Erfolgsbasis.
Anwälte, die für die Restitution von Kunstwerken nur bezahlt werden, wenn sie erfolgreich sind – ist das der richtige Weg?
Wenn es um Kunst geht, sind die Prozesse für die meisten Menschen unbezahlbar. Gerade Holocaust-Opferfamilien haben selten genug Geld, um überhaupt an ein Gericht zu gelangen. So gesehen ist das eine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu schaffen. Der Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht.