Der Stiftsbezirk St.Gallen ist von aussergewöhnlicher und universeller Bedeutung für das kulturelle Welterbe. Im Rahmen der Umsetzung der Weltkulturerbe-Vereinbarung von 2014 (Vereinbarung Stiftsbezirk) sollen die Grundlagen für den notwendigen Schutz (höchst mögliches innerstaatliches Schutzmass) und eine entsprechende Pflege nach der UNESCO Konvention 1972 geschaffen sowie der verstärkte Schutz gemäss Zweitem Haager Protokoll erlangt werden. Hierbei wird in Bezug auf den Schutzgegenstand unterschieden zwischen Baudenkmälern, archäologischen Denkmälern und beweglichen Kulturgütern.
Gegenstand dieser Arbeit ist, dazu notwendige rechtliche Regelungen katalogartig vorzuschlagen. Die aktuellen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen werden in Bezug auf die für den Stiftsbezirk relevanten Schutzobjekte, Bedeutungskriterien, Schutzziele und Instrumente sowie deren Zusammenwirken untersucht und dargestellt. Aus dem Vergleich des SOLL-Zustandes mit dem IST-Zustand werden der Handlungsbedarf ermittelt und die rechtlichen Massnahmen empfohlen.