Erste systematische und umfassende juristische Reflexion der Corona-Krise
Aussergewöhnliche Zeiten erfordern aussergewöhnliche Massnahmen – in für unseren modernen Rechtsstaat beispielloser Weise hat der Bundesrat seit Beginn der Corona-Krise aussergewöhnliche Massnahmen getroffen. Der Helbing Lichtenhahn Verlag ist stolz, dass sich eine Reihe ausgewiesener Fachleute bereit erklärt hat, auf ihrem jeweiligen Spezialgebiet diese Massnahmen auf ihre Tauglichkeit zu prüfen und die Auswirkungen zu besprechen. So kann der juristischen (und juristisch interessierten) Schweizer Öffentlichkeit eine erste Auslegeordnung dieser Massnahmen präsentiert werden.
Am Abend des 28. 2. 2020 war im Kultur- und Kongresszentrum (KKL) Luzern eine Grossveranstaltung geplant, die Swiss Music Awards – eine Show, an der alljährlich die erfolgreichsten Musikerinnen und Musiker in der Schweiz ausgezeichnet werden. In den Tagen zuvor kristallisierte sich heraus, was niemand für möglich gehalten hätte: Die Durchführung der Veranstaltung war gefährdet, weil am 25. 2. 2020 der erste Fall einer COVID-19-Erkrankung in der Schweiz gemeldet wurde. Am Morgen des 28. 2. 2020 traf sich der Bundesrat zu einer ausserordentlichen Sitzung, anlässlich derer die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Art. 6 EpG eingestuft wurde: Es wurden mit sofortiger Wirkung alle Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten.
Auch wenn das Verbot zunächst bis 15. 3. 2020 befristet war, ahnte die Branche rasch, dass die Ereignisse noch von weit grösserer Tragweite sein sollten. Und bei den darstellenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Veranstaltern von Aufführungen jeder Art setzte das Bangen ein: Jeder Musikerin und jedem Musiker in der Schweiz wurde bewusst, dass die Selbstverständlichkeit, das eigene Schaffen in der Öffentlichkeit zu präsentieren, plötzlich in Frage gestellt war.
Eine gute, erste Auslegeordnung der Rechtsfolgen aus den drastischen Notmassnahmen und Vorkehren, die vielen Menschen und Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage bedrohten.