Anders als Banken fallen Zollfreilager nicht unter das Geldwäscherei-Gesetz. Zwar sind Kulturgüter inventarpflichtig, ihre Besitzer verstecken sich aber gern hinter Offshore-Konstrukten. Der Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr warnt: «Schnell ist eine falsche Spur gelegt. Im Nu hat ein Gemälde einen neuen Namen.»
Schweizer Kunsthändler und Auktionatoren müssen diese nur kontrollieren, wenn sie mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen. In der EU gilt die Vorschrift bereits bei 10'000 Franken. Experte Raschèr befürchtet ein Reputationsrisiko: «Es ist wichtig, dass der Kunstmarkt zur Lösung des Problems beiträgt, bevor die Schweiz wieder am Pranger steht.»