Die Schweiz tat sich lange Zeit schwer, bei Fragen zur Raubkunst und zum Fluchtgut Stellung zu beziehen. Durch die Diskussion um die Sammlung Gurlitt hat sich das jetzt geändert, meint der Schweizer Jurist und Kulturpublizist Andrea Raschèr: "Damit stehen alle Kunstmuseen in dieser Frage wieder im Rampenlicht."
Der Jurist Raschèr – den die Schweiz 1998 als ihren Vertreter zur Washingtoner Konferenz entsandte, wo 44 Staaten Grundsätze für die Rückgabe von Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust erarbeiteten – begrüßt es, dass die Sammlung Gurlitt nun endgültig in der Schweiz gelandet ist. Vor bestimmten Fragen könne man künftig nicht mehr die Augen verschließen: "Das Problem wird nun nicht mehr weggehen, wie viele es gehofft hatten. Sondern das Problem wird bestehen bleiben, bis die notwendigen Arbeiten getan sind."