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Kehrtwende des British Museum? Einschätzungen eines Kunstexperten

Radio SRF 2, Kultur-Aktualität vom 7. Dezember 2022, von Karin Becker

Die Angst vor leeren Museen: In vielen Staaten gibt es Gesetze, die besagen, bestimmte Güter dürfen nicht verschenkt oder weggegeben werden. «Aber Gesetze kann man anpassen», sagt der Schweizer Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr. Er glaubt, es sei mehr eine politische Frage, denn eine juristische. Grossbritannien fürchte die Signalwirkung, die von einer Rückgabe ausgehe. «Ich höre das Argument immer wieder: ‹Wenn wir jetzt etwas herausgeben, dann kommt eine ganze Lawine auf uns zu, und unsere Museen werden geleert›», so Raschèr.

Es gibt einen Mittelweg: Als Kunstrechtsexperte verhandelte Andrea Raschèr 1998 für die Schweiz bei der Ausarbeitung der Washingtoner Prinzipen, die den Umgang mit Nazi-Raubkunst regeln. Zudem hat er im Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen vermittelt. Ein Streit, der 300 Jahre zurücklag: Zürich plünderte einst einen Teil der St. Galler Klosterbibliothek.

Die Lösung: Zürich anerkannte, dass die Bücher für St. Gallen identitätsstiftend sind. St. Gallen wiederum, dass Zürich Eigentümer ist. Zürich ist Eigentümer geblieben und hat die Güter an St. Gallen dauerhaft ausgeliehen. «Dieses Modell könnte man in London zumindest prüfen», meint Raschèr. Die Güter gehen nach Athen. Das British Museum bleibt Eigentümerin und das Gesetz wird nicht verletzt. «Es wäre eine recht einfache Lösung», summiert Raschèr. Bleibt abzuwarten, ob sich die Parteien darauf einigen können.



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