Syrien - Illegaler Handel mit Raubkunst soll unterbunden werden
Aargauer Zeitung, 2.12.2014
von Anna Wanner
Seit 2007 werden Kulturgüter aus dem Irak über Syrien exportiert. Jetzt soll der illegale Handelunterbunden werden. Für Kritiker kommt der Entscheid sieben Jahre zu spät.
Für Andrea Raschèr, Unesco-Experte für Kulturgüterschutz, kommt die Einsicht, dass die Schweiz den Handel verbieten muss, jedoch viel zu spät. Es sei seit 2007 bekannt, dass Kulturgüter illegal aus dem Irak nach Syrien und dann in die ganze Welt verkauft werden. «Warum das Bundesamt für Kultur bisher noch nicht gehandelt und ein Importverbot erlassen hat, weiss ich nicht.» Raschèr, der das Kulturgütertransfergesetz (KTGT) entworfen hat, erklärt, dass der Bundesrat laut Gesetz die Möglichkeit habe, eigenmächtig den Import zu verbieten. Erfahrungsgemäss habe eine versierte Juristin eine solche Verordnung innert 90 Minuten geschrieben.
Das verantwortliche Bundesamt für Kultur (BAK) erklärt das Unterlassen so: «Bereits heute ist in der Schweiz aufgrund des geltenden Artikels 24 des KGTG die Ein- und Ausfuhr sowie der Handel von gestohlenen oder geplünderten Kulturgütern explizit verboten.» Dies gelte auch für Kulturgüter aus Syrien.
Raschèr widerspricht: Der Handel von Kulturgütern stehe zwar unter Strafe. «Doch kann selten bewiesen werden, dass ein Objekt illegal ausgegraben wurde», sagt er. Im Gegensatz dazu sei der Nachweis, dass ein Kulturgut illegal in die Schweiz eingeführt wurde, einfach zu erbringen, sobald ein Importverbot besteht. Das Gut könne dann einfacher beschlagnahmt und während der Krisenzeit in der Schweiz aufbewahrt werden. «Warum das nicht bereits 2010 getan wurde, ist schleierhaft», so Raschèr.
Auch Steiert konnte sich vor dem Nationalrat eine Bemerkung nicht verkneifen. Der Bundesrat verfüge eigentlich seit 2005 über die Kompetenz, den Import von illegalem Kulturgut zu verbieten, sagte er. «Es scheint uns an der Zeit, zu handeln.» Das BAK will von der Diskussion nichts wissen. So gibt es die heisse Kartoffel einfach ans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) weiter. Dieses sei für Sanktionen gegenüber Syrien zuständig.
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