Gesetz gegen den schlechten Ruf
NZZ am Sonntag, 2005.05.29
Als einziges Land in Mitteleuropa kannte sie bisher keine spezifischen Regelungen zum Kunsthandel. «Es ist leichter, eine apulische Vase in die Schweiz einzuführen als eine Tomate», pflegte Andrea Raschèr vom Bundesamt für Kultur zu sagen. Die Folge der Gesetzlosigkeit war, dass sich die Schweiz zu einer Drehscheibe des illegalen Kunsthandels entwickelte.
«Wir hatten immer mehr mit Rechtshilfegesuchen aus dem Ausland zu tun», sagt Raschèr. «Bis vor fünf Jahren galt die Schweiz bei der Unesco als Hehlernation im Kunsthandel. Unter 5 Prozent schwarzen Schafen mussten die anderen 95 Prozent leiden. Das wollten wir abstellen. Wir festigen den guten Ruf des Kunsthandelsplatzes Schweiz. Sammler fürchten nichts mehr als unsaubere Ware.»
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