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Der Bührle-Skandal erreicht das Bundeshaus

Republik vom 26. November 2021, von Daniel Binswanger

Eine geplante Motion von Nationalrat Jon Pult fordert eine nationale Experten­kommission. Sie soll künftig helfen, strittige Besitz­ansprüche auf Kunst­werke zu klären.

Zur Ausarbeitung seiner Motion hatte Pult im Übrigen einen berufenen Berater: den Kunst­rechts­experten Andrea Raschèr, der seinerzeit als Gesandter der Eidgenossenschaft die Washingtoner Richt­linien mitaushandelte.

Raschèr und der SIG plädieren auch für eine Änderung des juristischen Sprach­gebrauchs. Bisher wird in der Schweiz mit der Unter­scheidung von Raub- und Fluchtgut operiert, was international nicht üblich und juristisch problematisch ist. Die Experten schlagen deshalb vor, dass der Begriff des «NS-verfolgungs­bedingt entzogenen Kultur­gutes» ins Zentrum der Restitutions­debatten rücken soll. Mit diesem in der bundes­deutschen Praxis geläufigen Ausdruck wird ein klares Kriterium benannt, weshalb der Hand­wechsel eines Kultur­guts gegebenen­falls als problematisch betrachtet werden und nach einer «fairen und gerechten Lösung» gesucht werden muss.



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